Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft sollen öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:- Grundstück eingetragen im Grundbuch von Glindow Blatt 2557
lfd. Nr. 1
Gemarkung Glindow, Flur 8, Flurstück 232
Grünland, Wasserfläche, Die Torfwiesen
Größe: 10.240 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Flurstück 232 der Flur 8 liegt innerhalb einer Grünlandfläche westlich der Landstraße L90 sowie südlich der Glindower Dorfstraße, die allseitig von Wohnbebauung umschlossen wird. Es ist teilweise Grünland, jedoch überwiegend Unland, innerhalb des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes (FFH) 'Streuwiesen bei Werder' sowie im Landschaftsschutzgebiet 'Potsdamer Wald- und Havelseengebiet'.
Verkehrswert: 7.000,00 €
- Grundstück eingetragen im Grundbuch von Glindow Blatt 2747
lfd. Nr. 4
Gemarkung Glindow, Flur 12, Flurstück 62/1
Landwirtschaftsfläche, Ziemensstraße
Größe: 21.704 m²
Objektbeschreibung/Lage (laut Angabe des Sachverständigen):
Das Flurstück 62/1 der Flur 12 befindet sich als Eckgrundstück an der Ziemensstraße/Karl-Liebknecht-Straße, ca. 2,8 km südwestlich des Dorfkerns von Glindow (Kirche) am Rande des Siedlungsgebietes 'Elisabethhöhe'. Es wurde ehemals als Gartenbaufläche genutzt, liegt derzeit brach und ist über befestigte Straßen erschlossen. Das Grundstück liegt nicht in Schutzgebieten.
Verkehrswert: 65.000,00 €
Gesamtverkehrswert: 72.000,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 17.10.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Hinweis:Gemäß §§ 67-70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10% des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.
Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Sofern Behinderungen vorliegen, die besonderer Maßnahmen bedürfen, ist dies dem Gericht rechtzeitig mitzuteilen. Ansprechpartner/in für Menschen mit Behinderungen: Frau Dongowski und Frau Brauer, Tel. 0331 2017 0. Die Ansprechperson erteilt keine Rechtsberatung.
Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Sie müssen außerdem damit rechnen, dass aus Sicherheitsgründen für die Dauer des Aufenthalts im Gerichtsgebäude die Abgabe bestimmter Gegenstände (auch von Mobiltelefonen) angeordnet wird.
Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden.